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Information zur "Soforthilfe Dezember"

Aktualisiert: 4. Apr.

Die Bundesregierung hat angesichts der Energiekrise verschiedene Hilfspakete für Bürger und Unternehmen eingeführt, einschließlich der "Soforthilfe Dezember".

Diese Maßnahme soll die gestiegenen Energiepreise und die dadurch resultierenden Nachzahlungen der Endverbraucher mildern. Gas- und Fernwärmekunden mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh pro Jahr, hauptsächlich in Wohnimmobilien, sollen entlastet werden.

"Soforthilfe Dezember": Hilfspakete für Bürger und Unternehmen
Geld sparen mit der "Soforthilfe Dezember"


Folgen für die Wohnungswirtschaft

Die "Soforthilfe Dezember" in der Wohnungswirtschaft funktioniert, indem der Staat die Gas- oder Wärmekosten für Dezember in Form einer Abschlagszahlung an den Energielieferanten erstattet. Dadurch verringert sich der Gesamtbetrag der Jahresabrechnung für Gas oder Wärme, die der Energieversorger dem Vermieter oder Verwalter in Rechnung stellt.


Der Erstattungsbetrag wird vom Energieversorger berechnet, sodass der Vermieter oder Verwalter nicht aktiv werden muss. Die Berechnung hängt vom Brennstoff (Erdgas oder Fernwärme) ab und folgt den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Bei zentralen Heizanlagen gibt das Soforthilfe-Gesetz vor, dass Vermieter oder Verwalter die Entlastung in der Heizkostenabrechnung an den Bewohner weitergeben. Die Gutschrift des Energieversorgers wird von den Brennstoffgesamtkosten abgezogen und der Wärmekostenanteil des Bewohners neu berechnet. Die Gutschrift ist gesondert und für den Mieter nachvollziehbar auszuweisen.


Folgen für den Messdienst

Messdienste müssen die Erstattungsbeträge ihrer Kunden in der Abrechnung berücksichtigen und die Entlastung für die Mieter nachvollziehbar auf deren Heizkostenabrechnung ausweisen.


Das erfordert, dass der Vermieter oder Verwalter seine Erstattungsbeträge, die er von seinem Energieversorger erhält, in das Abrechnungssystem überträgt.


ERAS2 hat die Berechnung der "Soforthilfe Dezember" bereits implementiert und bietet den Vermietern/Verwaltern eine komfortable Möglichkeit, die Gutschriften über das ERAS2-Verwalterportal einzutragen, sodass diese automatisch mit den gesamten Brennstoffkosten der jeweiligen Liegenschaft verrechnet werden.


Der Messdienst muss also lediglich seinen Kunden informieren, wo und wie er die Gutschrift ins Verwalter-Portal eintragen muss. Die korrekte Heizkostenabrechnung inklusive dem nachvollziehbaren Hinweis für die Mieter erfolgt dann automatisch im ERAS2-System.


Fazit

Die Messdienste spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Soforthilfe für Mieter und müssen die Erstattungsbeträge ihrer Kunden in der Heizkostenabrechnung berücksichtigen. Dabei gilt es, die Entlastung für die Mieter transparent und nachvollziehbar in der Heizkostenabrechnung darzustellen.


Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, dass der Vermieter oder Verwalter die von seinem Energieversorger erhaltenen Erstattungsbeträge in das entsprechende Abrechnungssystem überträgt. Auf diese Weise können die Erstattungen korrekt in die Heizkostenabrechnung einfließen und den Mietern zugutekommen.


An der Verteilung der Heizkosten in der Heizkostenabrechnung ändert sich nichts. Es werden lediglich die Gesamtkosten reduziert und damit auch automatisch die individuellen Kostenanteile der Mieter.


Mehr zu den Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Berechnungen von Brennstoffen, finden Sie unter folgenden Link: BMWK - Soforthilfe für Gas und Wärme passiert den Bundestag


Noch Fragen zur "Soforthilfe Dezember"?

Kontakt: Toralf Blank, toralf.blank@eras-software.de

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